1. Hinweis auf Anmeldung und Zahlungen
1.1 Wir erbitten eine schriftliche Anmeldung.
1.2 Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 10 %. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Ermäßigungen auf Anfrage möglich.
2. Unsere Maßnahmen sind nach dem neuen Pauschalreiserecht (§ 651 k BGB) abgesichert.
3. Nähere Informationen
Wenn nicht anders angegeben, erhalten Sie etwa sechs bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder Reise einen Brief mit näheren Einzelheiten über Anreise und Aufenthalt. Bitte überweisen Sie dann den Restbetrag.
4. Leistungen, Leistungsänderungen, Preisänderungen
4.1 Unsere Preise enthalten nur die in der Ausschreibung angegebenen Versicherungen.
4.2 Ein Teil der Teilnahmebeiträge wird zur Deckung der anfallenden Verwaltungs- und Leitungskosten verwendet.
4.3 Die reise- und steuerrechtliche Abwicklung der Urlaubs- und Studienreisen des MBK,sowie die Vermittlung der Sicherungsleistungen erfolgen in der Regel über unseren Partner.
4.4 Die Kalkulationen beruhen auf einer Mindestanzahl der Teilnehmenden. Wir möchten unsere Veranstaltungen, zum Beispiel die Urlaubsreisen, auf jeden Fall durchführen, ggf. auch mit einer geringeren Teilnehmendenzahl; dann müsste allerdings der Preis erhöht werden. Darüber würden wir Sie rechtzeitig informieren.
4.5 Bis zu Ihrer Anmeldung können sich Änderungen gegenüber den Prospektangeboten ergeben, die wir uns vorbehalten müssen. Maßgeblich für die angebotenen Leistungen ist daher der Angebotsstand vor Vertragsab-schluss.
4.6 Die/der Teilnehmende ist berechtigt, bei einer Preis-erhöhung, die mehr als 5 % des Reisepreises ausmacht, oder bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung vom Vertrag kostenlos zurückzutreten. Der/dem Teilnehmenden steht alternativ, ebenso wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den MBK, das Recht zu, vom MBK die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der MBK in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für die/den Teilnehmenden anzubieten. Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, diese Rechte gegenüber dem MBK unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung geltend zu machen.
5. Rücktritt oder Nichtantritt der/des Teilnehmenden
5.1 Der Rücktritt ist der/dem Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Veranstaltung möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK. Tritt die/der Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt sie/er ohne vom Vertrag zurückzutreten die Maßnahme nicht an, ist der MBK berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen zu verlangen. Diese beträgt in jedem Fall 30,00 € und erhöht sich je nach Rücktrittstermin. Die Stornierungsbedingungen für unsere Reisen sind wie folgt: Bei Rücktritt von 30 Tage vor der Anreise 50 %, 14 Tage vor Anreise 75 %, danach 80% des Reisepreises. Der/dem Teilnehmenden steht das Recht zu nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die geltend gemachte Pau-schale.
5.2 Die/der Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der dann statt ihrer/seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
5.3 In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen dri-gend, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschlie-ßen, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist.
6. Haftung
6.1 Der MBK haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Der MBK steht weiter dafür ein, dass die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden.
6.2 Der MBK hat ein Verschulden der Leistungsträger zu vertreten.
6.3 Für ein Verschulden der bei der Durchführung der Reise in Anspruch genommen Beförderungsunternehmen haftet der MBK dem Grund und der Höhe nach nur gemäß den behördlich genehmigten Vorschriften im nationalen und internationalen Bereich.
Stand 2008




